Müssen Verbraucher vor dem Gesundheitswesen geschützt werden?

Die Verbrauchenzentrale Nordrhein-Westfalen in Euskirchen bietet als erste Verbraucherberatungsstelle nun Hilfe “im Dschungel” des Gesundheitswesens an. So hat aus Sicht der Verbraucherschützer das Gesundheitswesen also offensichtlich seinen Platz neben Fragen rund Vermieter, Banken und andere vermeindliche Verbraucherbetrüger gefunden.

Leider gibt es keine Auskünfte wie häufig dieses Beratungsangebot in Anspruch genommen wird.
Wir halten diese Entwicklung für überzogen.
Aber dennoch:
Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte sollten diese Entwicklung der Verbraucherschutzzentralen aufmerksam beobachten,
das offensichtliche Gefühl der Verunsicherung bei den Patienten ernst nehmen und
bereits direkt bei der Patientenversorgung Mißverständnisse ausräumen und offene Fragen beantworten.

Förderverein eines nicht gemeinnützigen Krankenhauses?

Spannende Frage:
verliert ein gemeinnütziger Förderverein eines Krankenhauses seine Gemeinnützigkeit, wenn das Krankenhaus seine Gemeinnützigkeit aufgeben muss? (Z.B. durch Verkauf an einen privaten Träger?)
Ein solcher Fall beschäftigt gerade die Fördervereinsmitglieder in Offenbach, denn das Klinkikum Offenbach ist an die Sana Kliniken AG verkauft und Oberbürgermeister und Sana-Verantwortliche klären derzeit noch den Status der Gemeinnützigkeit.
Sicherheitshalber hat der Förderverein sein gesamtes Guthaben an das Krankenhaus noch vor dem Verkauf nun ausgeschüttet.

Beschwerdemanagement: kostenlos und effizient

Patienten und Mitarbeiter sind ein effizientes und kostenloses Stimmungsbarometer für das Krankenhausmanagement.
Ein guter Beschwerdeprozess erspart häufig den externen Berater oder gibt die entscheidenden Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten.

Man unterscheidet im Rahmen des Beschwerdemanagements die Beschwerdestimulierung, die Beschwerdeannahme, die Beschwerdebearbeitung, die Beschwerdeauswertung und deren Controlling.

Zu den wichtigen Zielen des Beschwerdemanagements zählen die Erhöhung der Kundenzufriedenheit, Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit, Qualitätsverbesserungen oder die Fehlervermeidung und -verminderung.

Wann immer wir das Thema “Beschwerdemanagement” in Krankenhäusern oder gemeinnützigen Einrichtungen ansprechen, ist allen immer sofort klar, dass es sich ausschließlich um die Befragung und die Beschwerden von Patienten handelt.
So werden Patientenbefragungen sowie Brief- oder Kummerkästen von den Krankenhäusern von allen Maßnahmen am häufigsten eingesetzt.

Was ist jedoch mit den eigenen Mitarbeitern?

Auch diese haben eventuell Beschwerden oder netter gesagt:”Verbesserungsvorschläge”.

Ich empfehle für ein effizientes und motivationserhöhendes Miteinander, dass auch die Mitarbeiter in ein System eingebunden werden, das es ihnen erlaubt, gehört zu werden, ihre Verbesserungsvorschläge anzubringen und auch Beschwerden formulieren zu können.
Patienten und Mitarbeiter: Ihre kostenlosen Berater!!

Sportverein oder gewerbliche Wellness-Oase?

update 11.12.2013
Die Sportvereine gehen in die Offensive, um ihre Gemeinnützigkeit gegen Fitnessstudios zu verteidigen. Viermal sind die Fitnessstudios bereits vor Gericht gescheitert.
Kommerzielle Fitnessstudiobetreiber sehen in sich im Hintertreffen, weil Vereine dank ihrer Gemeinnützigkeit und den daraus resultierenden finanziellen Vorteilen zur übermächtigen Konkurrenz würden. Günstigere Fitnessangebote der Sportvereine seien „das Damoklesschwert über der Fitness- und Gesundheitsbranche“, heißt es etwa auf der FID-Homepage.

update 15.12.11
Der Betreiber des kommerziellen Fitnessstudios in Waldenbuch, der den Bau des dortigen Sportvereinszentrums verhindern wollte, ist mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Dort wollte der Unternehmer einen Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit des TSV Waldenbuch durch das geplante Sportvereinszentrum geltend machen und den TSV aus dem Vereinsregister löschen lassen.

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Wann verfolgt ein Verein als Sport-Dienstleis­ter gewerbliche Ziele und stellt damit eine Konkurrenz zu privaten Anbietern dar?

Um diese spannende Frage im Gemeinnützigkeitsrecht wird derzeit in Kirchheim gestritten.
Ein Gewerbetreibender einer WellNessFitNessOase klagt gegen den Neubau und die Neuausrichtung des örtlichen Sportvereins, der mit seinem neuen Angebot zum direkten Konkurrenten des Unternehmers wird.
Wettbewerbsverzerrung, Steuervorteile, Fördermittel des Sportbundes, all das führt der Unternehmer als seine direkte Benachteiligung an.
Die Gegenseite ist jedoch zuversichtlich.
Auch gemeinnützige Sportvereine müssen mit der Zeit gehen und ein attraktives Sport- und Fitnessangebot zur Verfügung stellen.
Es kann nicht angehen, dass Sportvereine in ihrer Förderung der Allgemeinheit nicht am Markt teilnehmen dürfen.

Ich denke, dass das Urteil wegweisend sein wird, denn immer häufiger kollodieren die Ansprüche von Gewerbetreibenden und gemeinnützigen Einrichtungen. Auch innerhalb der gemeinnützigen Einrichtungen entstehen immer häufiger wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die aufmerksam von der AO-Gemeinnützigkeit abgegrenzt werden.
Unternehmer, die die Geschäftsideen gemeinnütziger Einrichtungen übernehmen, müssen mit dieser Konkurrenz leben.
Ich bin gespannt, wie das Gericht entscheiden wird.

Führt verspätete Steuererklärung zum Verlust der Gemeinnützigkeit?

Streitig war, ob die verspätete Abgabe von Steuererklärungen zum Verlust der Gemeinnützigkeit führt.

Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden:
Keine Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Verstoßes gegen die ordnungsgemäße Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)) allein aufgrund um zwei Jahre verspäteter Abgabe von Steuererklärungen, die nicht zu Nachzahlungen führen.
Zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit müßten noch weitere Tatbestände hinzukommen als nur die verspätete Abgabe der Steuererklärung.
Die Steuerbescheide seien aufzuheben und Freistellungsbescheide für die entsprechende Jahre zu erlassen.

Verein Pro Stuttgart 21 nicht gemeinnützig

Das Finanzamt Stuttgart hat dem Verein Pro Stuttgart 21, dem insgesamt 11 Mitglieder angehören, die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Das Vereinsziel der politischen Beeinflussung sei kein gemeinnütziger Zweck.

Dem kann man m.E. gemäß der Abgabenordnung folgen.

Doch auch der BUND, der sich aktiv in die Kampagne gegen den neuen Bahnhof in Stuttgart eingebracht hat, musste um seine Gemeinnützigkeit bangen. Doch hier gab es bereits eine Einigung: der Kampf gegen das neue GroßBauprojekt läuft offiziell unter dem förderungswürdigen Titel: “Förderung des Umweltschutzes”.

Ist doch immer wieder hilfreich, wenn man vor der Vereinsgründung und der Festlegung des Vereinszweckes §52 der Abgabenordung läse…

Mehr Mitarbeiter statt weniger

Eine gemeinnützige Werkstatt sucht ein Warenwirtschaftssystem.
Im Auswahlverfahren scheiden fast alle Anbieter aus, weil sie mit ihrer Software und den impliziten Prozessen nur ein einziges Ziel verfolgen: Prozesse automatisieren, Mitarbeiter reduzieren. Und zwar drastisch.
Meine Anfrage: “Nein, ich möchte keine Mitarbeiter abbauen, ich suche eine Software, die es möglich macht, noch mehr Mitarbeiter einzustellen!”
erzeugte überall die gleiche Reaktion:
STILLE, manchmal Fassungslosigkeit.
Es gab nur drei Anbieter, die umdenken konnten und sich in die Lage einer gemeinnützigen Einrichtung hineinversetzen wollten, die anderen Anforderungen als der blanken Gewinnmaximierung folgt.

Mich erstaunt nicht die Fassungslosigkeit der Vertriebsleute, denn die Frage nach einem MEHR an Mitarbeitern ist in der heutigen Zeit vielleicht wirklich außergewöhnlich.
Mich erstaunt vielmehr die Starrheit der Angebote, die sich nicht in die Andersartigkeit der Leistungsanforderungen einpassen konnten.

Aber genau diese Andersartigkeit gemeinnütziger Einrichtungen macht unsere Beratung so spannend und läßt sie nie langweilig werden 🙂