Das Finanzamt Stuttgart hat dem Verein Pro Stuttgart 21, dem insgesamt 11 Mitglieder angehören, die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Das Vereinsziel der politischen Beeinflussung sei kein gemeinnütziger Zweck.
Dem kann man m.E. gemäß der Abgabenordnung folgen.
Doch auch der BUND, der sich aktiv in die Kampagne gegen den neuen Bahnhof in Stuttgart eingebracht hat, musste um seine Gemeinnützigkeit bangen. Doch hier gab es bereits eine Einigung: der Kampf gegen das neue GroßBauprojekt läuft offiziell unter dem förderungswürdigen Titel: “Förderung des Umweltschutzes”.
Ist doch immer wieder hilfreich, wenn man vor der Vereinsgründung und der Festlegung des Vereinszweckes §52 der Abgabenordung läse…