Innovationsfonds: No-Go für kleine kreative Ideen

Glaubten wir doch anfangs naiv an den Innovationsfonds mit seinen Projekten für neue Versorgungsformen: jährlich 300 Millionen stark, engagiert, will die Gesundheitswelt verändern.
Glaubten wir an unsere Projektidee, wie wir Krankenhäuser entlasten und gleichzeitig eine Sterbebegleitung für “normal” Sterbende in das bestehende System einführen könnten.
Glaubten wir an eine würdevolle Projektidee, die gleichzeitig der Ethik und den ökonomischen Ansprüchen unserer Zeit gerecht wird.
Doch wir hatten die Rechnung ohne den Wirt, hier namentlich die Antragskriterien des Innovationsfonds gemacht. Projektleiter, Konsortialpartner sowie Evaluierungspartner sollen ihre Expertise durch ihre bisherigen Forschungsergebnisse und Veröffentlichungen sachgerecht nachweisen. Die Projektkosten für Mitarbeiter werden nach öffentlichem Tarif angesetzt (nur in Ausnahmefällen abweichend) und die Krankenkasse ist bereits ins Projekt einzubinden.
Mit diesen Voraussetzungen sind die meisten Praktiker im Gesundheitswesen von der Antragstellung für neue Versorgungsformen ausgeschlossen.
Die Projektförderung 2016 beweist das sehr eindeutig:
26 Projekte wurden im ersten Jahr gefördert, 15 davon wurden von Universitäten eingereicht oder unterstützt, weitere 9 von Krankenkassen. Das sind 92% der genehmigten Anträge! (Quelle: G-BA, Innovationsausschuß )
Aus dem Innovationsausschuß war zu erfahren, dass Anträge unter 1 Mio Projektkostenumfang sowieso gar nicht berücksichtigt würden.
Wunderbar, kann ich da nur sarkastisch sagen, so scheint der Innovationsfonds ein verkappter Topf von Forschungsmitteln für universitäre Einrichtungen zu sein.
Erinnern wir uns noch einmal:
Einen Beitrag zum Abbau der Sektorengrenzen zwischen der ambulanten und stationären Versorgung soll der Innovationsfonds leisten.
Statt dessen setzt er so hohe Hürden, dass er sich zum No-Go für kleine, kreative Projektansätze von Praktikern entwickelt, die pragmatisch und schnell sinnvolle sektorenübergreifende Veränderungen einführen möchten.
Aber wir bleiben dran! Reichen auch Sie Ihre Ideen in den Innovationsfonds ein, damit die Forschungseinrichtungen nicht unter sich bleiben! “En Marche” möchte man da rufen…..
Update vom 10.05.17
Gegendarstellung der Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Gemeinsamer Bundesausschuss

“In Ihrer gestrigen Pressemitteilung schreiben Sie: „Aus dem Innovationsausschuß war zu erfahren, dass Anträge unter 1 Mio Projektkostenumfang sowieso gar nicht berücksichtigt würden.“ Die Aussage entspricht nicht den Tatsachen. Unter den Projekten, die bisher positiv beschieden wurden, befinden sich mehrere mit einer Fördersumme von unter 1 Mio Euro.”

Update2 vom 10.05.2017

Die Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Gemeinsamer Bundesausschuss teilt mit, dass die geförderten Projekte auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht sind: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/

Unsere Recherche: es gibt bislang 29 gelistete Projekte für die neuen Versorgungsformen. 1 Projekt hat eine Fördersumme < 1 Mio Eur. Unsere telefonische Nachfrage, ob es vielleicht gar keine Beantragungen mit Foerdersumme kleiner 1 Mio gegeben habe und damit ein falscher Eindruck der Bewillingungssumme entstünde, wurde leider nicht beantwortet.