Sportverein oder gewerbliche Wellness-Oase?

update 11.12.2013
Die Sportvereine gehen in die Offensive, um ihre Gemeinnützigkeit gegen Fitnessstudios zu verteidigen. Viermal sind die Fitnessstudios bereits vor Gericht gescheitert.
Kommerzielle Fitnessstudiobetreiber sehen in sich im Hintertreffen, weil Vereine dank ihrer Gemeinnützigkeit und den daraus resultierenden finanziellen Vorteilen zur übermächtigen Konkurrenz würden. Günstigere Fitnessangebote der Sportvereine seien „das Damoklesschwert über der Fitness- und Gesundheitsbranche“, heißt es etwa auf der FID-Homepage.

update 15.12.11
Der Betreiber des kommerziellen Fitnessstudios in Waldenbuch, der den Bau des dortigen Sportvereinszentrums verhindern wollte, ist mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Dort wollte der Unternehmer einen Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit des TSV Waldenbuch durch das geplante Sportvereinszentrum geltend machen und den TSV aus dem Vereinsregister löschen lassen.

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Wann verfolgt ein Verein als Sport-Dienstleis­ter gewerbliche Ziele und stellt damit eine Konkurrenz zu privaten Anbietern dar?

Um diese spannende Frage im Gemeinnützigkeitsrecht wird derzeit in Kirchheim gestritten.
Ein Gewerbetreibender einer WellNessFitNessOase klagt gegen den Neubau und die Neuausrichtung des örtlichen Sportvereins, der mit seinem neuen Angebot zum direkten Konkurrenten des Unternehmers wird.
Wettbewerbsverzerrung, Steuervorteile, Fördermittel des Sportbundes, all das führt der Unternehmer als seine direkte Benachteiligung an.
Die Gegenseite ist jedoch zuversichtlich.
Auch gemeinnützige Sportvereine müssen mit der Zeit gehen und ein attraktives Sport- und Fitnessangebot zur Verfügung stellen.
Es kann nicht angehen, dass Sportvereine in ihrer Förderung der Allgemeinheit nicht am Markt teilnehmen dürfen.

Ich denke, dass das Urteil wegweisend sein wird, denn immer häufiger kollodieren die Ansprüche von Gewerbetreibenden und gemeinnützigen Einrichtungen. Auch innerhalb der gemeinnützigen Einrichtungen entstehen immer häufiger wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die aufmerksam von der AO-Gemeinnützigkeit abgegrenzt werden.
Unternehmer, die die Geschäftsideen gemeinnütziger Einrichtungen übernehmen, müssen mit dieser Konkurrenz leben.
Ich bin gespannt, wie das Gericht entscheiden wird.