Es bleibt spannend. Zwar gibt es für 2012 keine kurzfristigen neuen Abrechnungsmodalitäten, womit die Kassen sonst gerne Ende November aufgewartet haben, dafür ist aber der DRG-Katalog 2012 nicht verhandelt.
Nachdem die Verhandlungen zum DRG-Katalog für das Jahr 2012 gescheitert sind, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der den Katalog per Verordnung festlegen soll. Sollten die Vertragspartner vorher keine abweichende Vereinbarung zum DRG-Katalog treffen, wird diese Verordnung des BMG vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 gelten.
Zum Hintergrund:
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2012 werden die tatsächlichen Behandlungskosten aus 245 Krankenhäusern kalkuliert. Unter den beteiligten Kalkulationshäusern befinden sich auch elf Universitätskliniken.